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Benutzungsbedingungen für Jugendherbergen
Jugendherbergen (JH) sind Häuser des Deutschen Jugendherbergswerkes oder Häuser anderer Träger, die
dem DJH angeschlossen sind. Das DJH und seine JH tragen sich wirtschaftlich selbst.
Vorraussetzung für die Aufnahme in eine JH ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in
einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor Ort erworben
werden. Jugendliche unter 18 Jahren und Familien werden vorrangig aufgenommen. Unangemeldete Gäste,
die über 26 Jahre alt sind, kann eine Übernachtung nur gewährleistet werden, wenn es die Belegsituation
zulässt.*)
Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer verantwortlichen Person begleitet werden.
Die Länge des Aufenthalts in derselben Jugendherberge kann von der Herbergsleitung begrenzt werden,
wenn die Belegungsituation dies erfordert.
Anmeldung
Einzelgäste und Familien können ihre Übernachtung telefonisch buchen, sicherer ist jedoch die schriftliche
Form. Für längere Familienaufenthalte und Gruppen ist eine schriftliche Vereinbarung notwendig.
Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte die schriftliche Anmeldung folgende Angaben enthalten:
Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Zahl der Gäste unter Angabe des Geschlechtes,
Verpflegungswünsche.
Die Anmeldung wird mit schriftlicher Zusage für beide Seiten verbindlich.
Bei längeren Familienaufenthalten und Gruppen kann eine Anzahlung verlangt werden.
Bezahlung
Einzelgäste zahlen bei der Ankunft in der JH. Die Kosten für Familien und Gruppen werden spätestens bei
der Abreise fällig.
Absagen
Einzelpersonen können ihre Vorausbuchung telefonisch absagen. Die Absage muss der Jugendherberge
bis zum Vortage der geplanten Anreise, 18:00 Uhr, zugegangen sein.
Angemeldete Gruppen müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem
geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein. Hiervon abweichende Fristen sind dem
Belegungsvertrag zu entnehmen.
Bei Anmeldung innerhalb vier Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die
Regelungen, die unter "Ausfallzahlungen" im nächsten Kapitel genannt sind.
Angemeldete Familien mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu vier Tagen müssen mit einer Frist von einer
Woche, bei einer Aufenthaltsdauer ab fünf Tagen mit einer Frist von vier Wochen vor dem geplanten An-
reisetag schriftlich absagen.
Absagen durch die Jugendherbergen müssen gegenüber angemeldeten Gästen mindestens vier Wochen
vor dem Anreisetag unter Angabe des Absagegrundes erfolgen. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche
nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
Ausfallzahlungen
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der
angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt, müssen je Person und Tag als
Entschädigung fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gezahlt werden. Auf die Entschädigung wird
verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen Gästen in Anspruch genommen werden.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
Mitgliedschaft von Personen
Der Besitz der gültigen Mitgliedskarte ist Vorraussetzung für den Bezug von Leistungen der Jugendherbergen.
Die Mitgliedskarte kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen
DJH-Mitgliedskartenausgabestellen ( auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände)
erworben werden.
Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorenkarte. Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für
Familien gibt es die Mitgliedskarte FAM/SEN. Eheähnliche Gemeinschaften sind Familien gleichgestellt, wenn
sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. Volljährige Kinder benötigen
eine eigene Mitgliedschaft.
Familienmitgliedskarten (FAM/SEN) berechtigen den erwachsenen Karteninhaber zur Mitnahme eigener und
befreundeter minderjähriger Kinder.**)
Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die
"Internationale Gastkarte" (Welcome Stamps) erwerben.
Mitgliedschaft von Organisationen
Schulen, Vereine, Verbände, Anstalten und Stiftungen, Firmen und andere Körperschaften erwerben die
körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenkarten. Für die Aufnahme gelten die satzungs-
rechtlichen Bestimmungen des DJH-Hauptverbandes und der DJH-Landesverbände.
Mit der Gruppenkarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten.
Die Gruppenkarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft des/r Gruppenleiters/in. Sie ist nicht übertrag-
bar auf andere Institutionen oder Personen.
Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmern/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen
sollten das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die körperschaftlichen Mitglieder tragen die Verantwortung für
die Auswahl ihrer Leiter/innen.***)
Gruppenkarten werden nicht an Reisebüros und ähnliche Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher
Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln.
Beitragsnachweis
Alle manuell erstellten ausgestellten Mitgliedskarten enthalten Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Unter-
schrift des Mitglieds und die gültige Jahresmarke. Die Jahresmarke gilt ab 1.Oktober des Vorjahres bis
zum 31.Januar des nachfolgenden Jahres.
Preise
Preislisten sind bei den DJH-Landesverbänden und in den Jugendherbergen erhältlich. Junioren und Familien
mit minderjährigen Kindern zahlen lediglich die Inklusivpreise für Junioren. Senioren zahlen die Inklusivpreise
für Senioren. Übersichtstafeln, die in jeder Jugendherberge aushängen, machen das Preisgefüge für die Gäste
transparent.
Haftung
Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter ein-
geschlossen).
Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden,
wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden.
Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt)
und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JH befinden, wird nicht gehaftet.
Ausnahmeregelungen:
*) In bayrischen JH werden Einzelgäste ab 27 Jahren grundsätzlich nicht aufgenommen.
**) In bayrischen JH werden Ehepaare ab 27 Jahren und ohne Kinder grundsätzlich nicht aufgenommen
***) In bayrischen JH werden Gruppen, deren Teilnehmer älter als 26 Jahre sind, nicht aufgenommen.
Hausordnung für Jugendherbergen
Das deutsche Jugendherbergswerk wünscht allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt
in seinen Jugendherbergen! Die zahlreichen Gäste der Jugendherbergen finden nicht nur eine Fülle von Be-
gegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf eine Vielzahl von Menschen unterschiedlicher Altersgruppen
und Kulturen mit individuellen Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Tagesgestaltungen.
Alle Jugendherbergen arbeiten deshalb mit Hausregeln, die helfen sollen, Ansprüche auszugleichen und einen
angenehmen Rahmen für einen stressfreien Aufenthalt zu schaffen. Die folgenden Regelungen gilt es daher
im Interesse aller Gäste zu beachten. Gruppenleiter und Lehrer sind verantwortlich für ihre Gruppen.
Ankunft
Angemeldete Gäste können individuelle Ankunftszeiten mit der Herbergsleitung vereinbaren. Ansonsten
werden zugesagte Plätze bis 18 Uhr freigehalten.
Danach können sie an andere Interessenten vergeben werden.
Unangemeldete Gäste können telefonisch erfahren, ob es in der Jugendherberge freie Plätze gibt.
Spätestens ab 17:00 Uhr ist die Rezeption geöffnet.
Leistungen der Jugendherbergen können nur an Mitglieder des Deutschen Jugendherbergswerkes oder
der International Youth Hostel Federation abgegeben werden. Ausländische Reisende können auch eine
"Internationale Gastkarte" (Welcome Stamps) erwerben.
Aufenthalt
Die jugendlichen Gäste werden grundsätzlich nach Geschlechtern getrennt untergebracht.
Auf die Mithilfe der Gäste kann nicht verzichtet werden. Dazu gehört z.B. dass sie die von ihnen benutzten
Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und beim Tischdienst helfen.
Die Gäste werden gebeten, Abfall zu vermeiden, Energie und Wasser zu sparen und den anfallenden Müll
entsprechend den vorhandenen Wertstoffbehältern getrennt zu sammeln.
Aus hygienischen Gründen dürfen Betten nur mit Bettwäsche oder einem sauberen, kochfesten JH-Schlafsack
benutzt werden.
Jeder Gast bringt eigene Bettwäsche mit oder entleiht sie gegen Gebühr in der Jugendherberge.
In einigen Großstadtjugendherbergen ist hauseigene Bettwäsche schon im Übernachtungspreis enthalten.
Bettwäsche wird hier in jedem Fall bereitgestellt.
In Schlafräumen dürfen weder Speisen zubereitet noch gegessen werden.
Teilbereiche der Häuser können zu Reinigungszwecken vormittags geschlossen sein.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Abweichende Vereinbarungen mit der Herbergs-
leitung sind möglich.
Um die Nachtruhe zu gewährleisten werden später kommende und früher gehende Gäste um Rücksicht
gebeten.
Jugendherbergen sind in der Regel bis 22:00 Uhr geöffnet. Einzelne Häuser haben hiervon abweichende
Öffnungszeiten, die im Handbuch "Jugendherbergen in Deutschland" angegeben sind.
Rauchen ist in der Jugendherberge nur in speziell ausgewiesenen Bereichen gestattet.
Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in den Räumen und auf dem Gelände grund-
sätzlich nicht erlaubt. Alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden. Die Mitnahme von Blindenhunden ist in Absprache mit der Herbergs-
leitung möglich.
Besonders bei der Benutzung von elektronischen Medien ist Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
Abreise
Die Schlafräume müssen in der Regel bis 9:00 Uhr geräumt sein. Eine Abreise vor 7:00 Uhr ist nach vorheriger
Vereinbarung möglich.
Hausrecht
Die Herbergsleitung übt das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus. Bei Verletzung der
Hausordnung kann die Herbergsleitung oder ein Beauftragter ein Hausverbot aussprechen.
Dem Gast ist der Grund für dieses Hausverbot mitzuteilen.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung des Hauptverbandes des DJH am 16.11.2002 |
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