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| BAE-Ausbildung im HoGa-Bereich |
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Maßnahme für benachteiligte Jugendliche nach § 241 SGB III
Benachteiligt sind lernbeeinträchtigte sowie sozial benachteiligte
deutsche und ausländische Jugendliche und jugendliche Spätaussiedler
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Zugangsvoraussetzungen:
- Teilnahme an einer 1/2-jährigen Bildungsmaßnahme (z. B. BVJ
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- Besuch einer Förderschule oder Hauptschule ohne Abschluss
- Individuelle Genehmigung durch den Berufsberater
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Zielsetzung:
- Übergang während der BaE in eine betriebliche Ausbildung
- Individuelle Defizite werden durch intensiven Stützunterricht
und durch sozialpädagogische Betreuung aufgearbeitet
- Erfolgreiches Absolvieren der IHK-Abschlussprüfungen
- Übergang nach der BaE in den erstenArbeitsmarkt
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