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| Restaurantfachmann/-fachfrau |
Die Ausbildung zum/zur Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau ist ein international anerkannter Dienst-
leistungsberuf des Hotel- und Gaststättengewerbes. Sie ist Grundlage für eine berufliche Laufbahn in der
Gastronomie.
Durch das duale System (Ausbildung im Betrieb u. Berufsschule) werden Fachkenntnisse u. berufspraktische
Fertigkeiten in den Bereichen Küche, Service, Etage und Magazin vermittelt.
Ob in einer Gaststätte, einem Restaurant, oder einem anderen Bewirtungsbetrieb der/die Restaurantfach-mann/Restaurantfachfrau ist vielseitig einsetzbar.
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Die Berufsaussichten in der Gastronomie sind gut und sichern
die berufliche Zukunft.
Im Anschluss sind folgende Weiterbildungsmöglichkeiten ge-
geben: Seminare, Sommlier-Lehrgänge, Meisterschule oder Hotelfachschule.
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| Was kann ein/eine Restaurantfachmann/-fachfrau |
Umgang mit den Gästen, Beratung und Verkauf
Gäste empfangen, platzieren und beraten
Servieren von Speisen und Getränken
Herstellen und Servieren von Mixgetränken
Tranchieren, Flambieren und Kochen am Tisch des Gastes
Führen einer Station
Frühstücks- und Etagenservice durchführen
Abrechnen mit dem Gast und dem Betrieb
Ausrichten von Festlichkeiten und Veranstaltungen
Arrangieren von geschlossenen Veranstaltungen
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| Information |
Schweinfurt
Johannes Werner
An den Brennöfen 10
97421 Schweinfurt
Tel. 09721/189 971
e-mail: werner@afz-sw.de |
Bad Kissingen
afz Campus
Schurzstraße 2-6
97688 Bad Kissingen
Tel. 0971/722 611
e-mail: info@afz-campus.de
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| Dauer |
3 Jahre |
| Beginn |
jährlich im September |
| Ausbildungsort |
Arbeitsförderungszentrum e.V.
Jugendherberge
Niederwerrnerstraße 17 1/2, 97421 Schweinfurt
sowie
afz Campus
Schurzstraße 2-6, 97688 Bad Kissingen, Tel 0971/722-611 |
| Berufschulunterricht |
Berufschule Schweinfurt
Berufschule Bad Kissingen |
| Praktikum |
8 Wochen pro Jahr in einem gastronomischen Betrieb
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| Abschluss |
IHK-Prüfungszeugnis |
| Zielgruppe |
Jugendliche, die sich für die Gastronomie interessieren, insbesondere ausländische Jugendliche und junge Spätaussiedler, deutsche Jugendliche mit Lernschwierigkeiten, abgebrochener Berufsausbildung o. ä.
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| Voraussetzungen |
Teilnahme an einer mindestens halbjährigen Bildungsmaßnahme
(z.B. Sprachkurs, Förderlehrgang, BVJ)
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